Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Joonko AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, eingetragen im Amtsgericht Charlottenburg unter der HRB 208481 B (“Joonko”) betreibt in ihrer Eigenschaft als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO) („Makler“) sowie als Darlehensvermittler gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO unter der Marke Joonko die Internetseite www.joonko.de, die als Vergleichsplattform für Kfz Versicherungen und Verbraucherdarlehen fungiert („Plattform”). Die Plattform wird ihre Services stetig ausbauen und zukünftig verschiedene weitere Finanzdienstleistungsprodukte zum Vergleich und Vertragsabschluss anbieten. Daneben betreibt Joonko unter der Marke CLOE (claim it or eat it) die Smartphone Anwendung CLOE (im Folgenden „CLOE” oder die „App”), über die Nutzer unverbindlich in Erfahrung bringen können, wie am wirtschaftlich sinnvollsten ein Fahrzeugschaden behoben werden kann.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das gesamte Verhältnis zwischen dem Nutzer der Plattform / App („Nutzer“) und Joonko. Die AGB gelten für sämtliche Geschäfte, die der Nutzer über die Plattform oder App tätigt.

1.2 Die AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung und sind online unter https://joonko.de/agb/ abrufbar.

1.3 Abweichende AGB gelten nur, wenn Joonko diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER PLATTFORM

2.1. Über die Plattform können Nutzer Kfz Versicherungen und/oder Verbraucherdarlehen von verschiedenen Anbietern vergleichen und Verträge über die Plattform abschließen.

2.2. Durch die Nutzung der Plattform und/oder der App kommt zwischen dem Nutzer und Joonko ein Nutzungsvertrag zustande.

2.3. Die Plattform und/oder die App dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen genutzt werden, die wenigstens das 18. Lebensjahr vollendet haben, gem. § 3 Abs.1 Geldwäschegesetz (GwG) auf eigene Rechnung handeln, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und alle weiteren, in diesen AGB normierten Anforderungen erfüllen. Weiterhin kann der Nutzer die Plattform und/ oder die App nur nutzen, wenn er jeweils über die hierfür erforderlichen technischen Mittel (wie insbesondere Computer/Smartphone und Internetzugang) verfügt.

2.4. Der Nutzer darf die der Plattform und/oder die App zu Grunde liegende Software nicht in seine eigenen Computerprogramme einbringen bzw. mit diesen zusammensetzen, verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben oder unterlizenzieren. Die Verwendung für illegale Zwecke ist ebenso ausgeschlossen.

2.5. Telefonische Gespräche mit dem Nutzer dürfen aufgenommen und gespeichert werden. Dies erfolgt aufgrund gesetzlicher Pflichten und zum Zweck des Nachweises. Auf Nachfrage am Beginn des Telefonats kann der Nutzer den Mitschnitt des Gesprächs explizit ablehnen. Joonko ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, können die Gespräche nur dann als Beweis verwendet werden, wenn der Nutzer den Mitschnitt nicht abgelehnt hat

3. BEREITSTELLUNG, VERFÜGBARKEIT UND AKTUALISIERUNG

3.1. Joonko ist bemüht, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren, jederzeit den Zugang zur Plattform und zur App sicherzustellen. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb Joonkos Herrschaftsbereichs liegen (z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform oder der App führen.

3.2. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Plattform oder App infolge von unvorhersehbaren Ereignissen wie etwa höherer Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und sonstigen außerhalb Joonkos Einflussbereiches liegenden und nicht zu vertretenden unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen, ist Joonko für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den vertraglichen Pflichten befreit. In einem solchen Fall sind sowohl der Nutzer als auch Joonko verpflichtet, die gegenseitigen Pflichten nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Joonko ist jederzeit berechtigt, die Plattform und /oder die Ap einzustellen. Darüber hinaus kann Joonko den Zugang zur Plattform und/oder zur App auch nur vorübergehend einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen zwingend erforderlich ist und/oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung unserer Leistungen dient (wie etwa Schutz gegen Angriffe aus dem Internet).

3.3. Joonkos Haftung für die Nichtverfügbarkeit der vertraglich geschuldeten Leistungen ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

3.4. Joonko kann die Plattform, sowie die App laufend aktualisieren, erweitern und/oder verändern, um neue Funktionen einzubauen, auf Nutzerinteresse und –feedback zu reagieren, sowie um etwaige technische Fehler zu beheben. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehenden Zustands der Plattform.

3.5. Joonko behält sich das Recht vor, die Plattform und die App nur für bestimmte Betriebssysteme oder bestimmte Versionen von Betriebssystemen bereit zu stellen.

4. VERGÜTUNG, NUTZUNGSENTGELT

4.1. Die Nutzung der Plattform sowie der App ist für den Nutzer kostenlos.

4.2. Vergütungsregeln in Bezug auf die Plattform

4.2.1 Joonko erhält bei Vertragsabschluss über die Plattform eine Vermittlungsprovision der Versicherungs- bzw. Bankenpartner. Diese Provision hat keinen Einfluss auf das Ranking der angezeigten Angebote.

4.2.2. Sollte der Nutzer als Versicherungs- und/oder Kreditnehmer über die Plattform einen Vertrag abschließen, fallen für den Nutzer ebenfalls keine Vermittlungsprovision an.

4.3. Vergütungsregeln in Bezug auf CLOE

4.3.1 Für die über CLOE verfügbaren Leistungen erhält Joonko keine Provisionen oder sonstige Zahlungen von Dritten.

4.3.2. Joonko erhält in Bezug auf die App keine Provisionen oder andere geldwerte Vorteile von Werkstätten oder Versicherungen, um dessen Kontaktadressen besser zu stellen als andere.

5. VERMITTLUNG VON KFZ VERSICHERUNGEN

5.1. Allgemeines

5.1.1 Der Nutzer kann über die Plattform Kfz Versicherungen vergleichen und Joonko beauftragen, den Abschluss eines Versicherungsvertrags mit einem Versicherer zu vermitteln.

5.1.2. Joonko hat als Makler die Verpflichtung gemäß § 11 Abs. 1 Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung (VersVermV), dem Nutzer Informationen beim ersten Kontakt zu geben. Diese Erst-Information ist unter https://joonko.de/erstinformation/ abrufbar und kann heruntergeladen werden.

5.1.3. Joonko ist darüber hinaus verpflichtet, dem Vergleich eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde zu legen. Dies gilt nicht, wenn Joonko vor Abgabe der Vertragserklärung auf eine begrenzte Auswahl von Unternehmen und Produkten hinweist. Wenn Joonko auf eine begrenzte Auswahl hinweist, wird dem Nutzer mitgeteilt, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage der Vergleich erfolgt. Joonko legt die Namen der zugrunde gelegten Versicherer offen, diese können auf der Versicherungs-Transparenzseite eingesehen werden.

5.1.4. Joonko vermittelt nur Verträge von Unternehmen, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen und deren Regelwerk in deutscher Sprache verfasst ist. Produkte ausländischer Versicherer vermittelt Joonko nur dann, wenn deren Angebot und Zuverlässigkeit mit einem deutschen Unternehmen vergleichbar sind.

5.1.5. Der Nutzer hat die Option, über die Plattform entweder eine Versicherung für ein neues Fahrzeug zu finden oder eine bestehende Kfz Versicherung zu wechseln. In beiden Fällen sind die angefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

5.1.6. Nach Abgabe aller angefragten Daten sowie Kenntnisnahme und Zustimmung zu allen rechtlichen Pflichtangaben werden dem Nutzer verschiedene Versicherungen basierend auf seinen Angaben dargestellt, aus denen der Nutzer sodann eine auswählen kann. Nach Auswahl einer Versicherung vermittelt Joonko den Antrag des Nutzers an den entsprechenden Versicherer.

5.1.7. Der Versicherer überprüft in Folge den Antrag des Nutzers und entscheidet sodann, ob ein Versicherungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Versicherer zustande kommt. Joonko hat auf diese Entscheidung keinerlei Einfluss. Joonko wird nicht Vertragspartner des Nutzers im Hinblick auf die gewählte Versicherung.

5.1.8. Kommt zwischen dem Nutzer und dem Versicherer ein Versicherungsvertrag zustande, erfolgt die weitere Kommunikation und Administration des Versicherungsvertrags durch den Versicherer. Joonko hat hierauf keinerlei Einfluss und kann auch niemals im Namen des Versicherers sprechen bzw. Willenserklärungen abgeben. Joonko nimmt jederzeit gerne Anfragen an den Versicherer vom Nutzer entgegen und leitet diese unverzüglich an diesen weiter.

5.1.9. Bezugnehmend auf den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen dem Nutzer, dem Versicherer und Joonko gibt die Datenschutzerklärung (https://joonko.de/datenschutz/) Auskunft.

5.2. Maklervollmacht

5.2.1. Um über die Plattform einen Vertrag über die Vermittlung von KfZ Versicherungen abschließen zu können, muss der Nutzer Joonko zunächst als Makler bevollmächtigen. Dies erfolgt durch aktives Anklicken des entsprechenden Felds im Abschlussprozess. Auf dieser Basis erteilt der Nutzer Joonko den Auftrag, auf Grundlage der angegebenen Daten den durch den Nutzer gewählten Vertrag an den entsprechenden Produktpartner zu vermitteln.

5.2.2 Erteilt der Nutzer Joonko keine Maklervollmacht, kann der Nutzer über die Plattform keine Verträge abschließen.

5.2.3. Der Nutzer kann Joonko die Maklervollmacht jederzeit wieder entziehen, in der er Joonko an hilfe@joonko.de eine E-Mail schickt.

5.2.4. Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Mit Abgabe einer Maklervollmacht bevollmächtigt der Nutzer Joonko unter anderem, seine Daten an den entsprechenden Produktanbieter zu übermitteln, damit ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Produktanbieter zustande kommt bzw. Daten vom Produktanbieter entgegenzunehmen zur weiteren Betreuung des Vertrages; gegebenenfalls – ausschließlich mit Einverständnis des Nutzers – Willenserklärungen für diesen gegenüber dem jeweiligen Produktanbieter abzugeben sowie entgegenzunehmen; im Einverständnis mit dem Nutzer neue Verträge für den Nutzer abzuschließen, bestehende Verträge zu ändern bzw. zu kündigen.

6. VERMITTLUNG VON DARLEHEN

6.1.1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die Plattform ein Verbraucherdarlehen abzuschließen. Dabei agiert Joonko ausschließlich als Darlehensvermittler und Betreiber der Plattform. Joonko erbringt selbst keine Bankgeschäfte, insbesondere nicht das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) und ist entsprechend nicht nach § 32 Abs. 1 KWG als Kreditinstitut lizenziert.

6.2. Joonko vermittelt ausschließlich Darlehen von Kreditinstituten, die berechtigt sind, Darlehen zu begeben und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt sind.

6.3. Joonko legt die Namen der Kreditinstitute offen, mit denen Joonko kooperiert und mit denen Nutzer über die Plattform Darlehensverträge abschließen können („Partnerbanken“). Diese können auf der Banken-Transparenzseite jederzeit in aktueller Fassung eingesehen werden.

6.4. Um ein Darlehen zu erhalten, hat der Nutzer zunächst auf der Plattform Daten wie insbesondere die Höhe des angefragten Darlehens anzugeben und sich über die Plattform in sein Bankkonto einzuloggen. Dabei hat der Nutzer das Bankkonto zu verwenden, auf welches sein monatliches Gehalt gezahlt wird und von dem der Großteil seiner Fixkosten gezahlt werden („Hauptkonto“). Mit dem Einloggen in das Hauptkonto erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die zur Darlehensprüfung notwendigen Daten von dem Hauptkonto automatisiert gezogen und an die Partnerbanken übermittelt werden („digitaler Kontoblick”). Der digitale Kontoblick erfolgt durch die FinTec Systems GmbH, einem nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) für Kontoinformationsdienste (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG) und Zahlungsauslösedienste (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ZAG) lizenzierten Zahlungsinstitut und Partner von Joonko, und dient der Beschleunigung der Dateneingabe, der Prüfung der Bonität des Nutzers und damit auch der Auszahlung des Darlehens, sofern es zu einem Vertragsschluss kommt.

6.5. Alle Informationen hinsichtlich der Verarbeitung der Log-In Daten des Hauptkontos und der dadurch generierten Daten ebenso wie der sonstigen Daten, die während der Geschäftsbeziehung gespeichert werden, finden sich in der Datenschutzerklärung, die unter https://joonko.de/datenschutz/ in der jeweils aktuellen Fassung jederzeit eingesehen und heruntergeladen werden kann.

6.6. Nach dem digitalen Kontoblick werden dem Nutzer mögliche Darlehenskonditionen unter Angabe der das Darlehen begebenen Partnerbank angezeigt. Dabei ist der auf der Plattform ausgewiesene Zinssatz garantiert, d.h. er ändert sich bei tatsächlichem Abschluss eines Darlehensvertrags nicht mehr. Gleichwohl stellen die auf der Plattform angezeigten Darlehenskonditionen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, es liegt vielmehr im alleinigen Ermessen der Partnerbank bzw. des Nutzers, ob ein Darlehensvertrag zustande kommt.

6.7. Der Nutzer hat aus den auf der Plattform angezeigten möglichen Darlehenskonditionen ein Darlehen auszuwählen, im Anschluss daran hat sich der Nutzer nach geldwäscherechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß online per Video zu identifizieren. Dies erfolgt durch Verlinkung und Weiterleitung von der Plattform auf eine separate Webseite eines dritten Identifizierungsdienstleisters. Alle Informationen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Identifikationsprozess finden sich in der Datenschutzerklärung von Joonko und sind abrufbar unter https://joonko.de/datenschutz/.

6.8. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Identifizierungsprozesses gibt der Nutzer mittels elektronischer Unterzeichnung das bindende Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrags (im Folgenden „Darlehensantrag“) ab. Das Angebot wird dann an die Partnerbank zur Prüfung sowie ggf. zur Annahme des Angebots weitergeleitet. Dabei trifft die ausgewählte Partnerbank ihre Darlehensentscheidung eigenständig und unabhängig; Joonko hat keinen Einfluss darauf, ob zwischen dem Nutzer und der Partnerbank ein Darlehensvertrag zustande kommt.

6.9. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen beginnend mit der Abgabe des Angebotes durch den Nutzer auf der Plattform, wobei Bankarbeitstag jeder Tag ist, an dem Kreditinstitute in Berlin für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird.

7. CLOE

7.1 Allgemeine BEDINGUNGEN für die Nutzung von CLOE

7.1.1 Die App ermöglicht es Nutzern, unverbindlich zu klären, ob es sich wirtschaftlich lohnt, einen Fahrzeugschaden von ihrer Kraftfahrzeugversicherung regulieren zu lassen oder den Schaden auf eigene Kosten bei einer Werkstatt reparieren zu lassen. Dabei ermöglicht die App eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten (im Folgenden „Eat It Betrag”) und des voraussichtlich entstehenden erhöhten Versicherungsaufwands, also des Betrages der aufgrund der Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse, zu der es aufgrund der Geltendmachung des Schadens gegenüber der Kraftfahrzeugversicherung kommen wird (im Folgenden „Claim It Betrag”). Die Schätzung des Eat It Betrages erfolgt auf Basis der identifizierten Beschädigung und einer Schätzung des Reparaturaufwands unter marktüblichen Umständen (im Folgenden das „Schätzungsverfahren”).

7.1.2. Zuerst wird der Nutzer gebeten, Angaben (Marke, Fahrzeugmodell und Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)) zu dem Fahrzeug zu machen. Als nächster Schritt wird der Nutzer gebeten, Bildmaterial von der Beschädigung anzufertigen. Dies geschieht wie folgt: Der Nutzer wird aufgefordert, den Fahrzeugschaden von unterschiedlichen von der App individuell zu ermittelnden Blickwinkeln unter Nutzung der Kamerafunktion seines Endgeräts aufzunehmen. Sobald die App einen geeigneten Blickwinkel identifiziert hat, erfolgt die Bildaufnahme (im Folgenden „Bilder”). Die Bilder werden zur Berechnung der Schadenshöhe an den Server übermittelt und binnen 72 Stunden nach der Übermittlung gelöscht.

7.1.3 Auf Grundlage der vom Nutzer gemachten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung und dem vom Nutzer übermittelten Bildmaterial erfolgt die Ermittlung des Eat It Betrages.

7.1.4. Um die Anzeige von nahegelegenen Werkstätten zu ermöglichen, wird der Nutzer danach nach dem Standort des beschriebenen Fahrzeugs gefragt. Dies kann entweder über die Freigabe der GPS-Daten oder die Eingabe der Postleitzahl erfolgen, an dem sich das Fahrzeug befindet.

7.1.5. Anschließend wird der Nutzer, um die Gegenüberstellung des Eat It Betrags zum Claim It Betrag zu ermöglichen, nach Angaben zu seiner Kraftfahrzeugversicherung (vereinbarte Prämie, vereinbarter Selbstbehalt und Schadensfreiheitsklasse) gefragt.

7.1.6. Nachdem der Nutzer die erfragten Angaben zu seiner Kraftfahrzeugversicherung getätigt hat, erfolgt die Ermittlung des Claim It Betrags unter Zugrundelegung der von den Versicherungen allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB).

7.1.7. Danach zeigt CLOE dem Nutzer dem Fahrzeug örtlich nahegelegene Werkstätten sowie die allgemeine Kontaktadresse zu der von dem Nutzer angegebenen KfZ-Versicherung an.

7.1.8. Joonko übernimmt weder eine Garantie dafür, dass eine Reparatur zu den geschätzten Betrag möglich ist, noch dafür, dass die über die App angezeigten Werkstätten existieren, geöffnet sind, oder dafür, dass diese Werkstätten den KfZ Schaden auch tatsächlich reparieren können. Ebenso wenig übernimmt Joonko eine Garantie dafür, dass die über CLOE angezeigte Kontaktadresse der Versicherung richtig ist.

7.1.9. Der Nutzer verpflichtet sich, CLOE nur für private Zwecke zu verwenden und nur im Hinblick auf solche Fahrzeuge, an denen er ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Dies sind neben solchen Fahrzeugen, die in seinem Eigentum stehen, auch solche, dessen Halter im Sinne von § 1 PflG (Pflichtversicherungsgesetz) er ist, sowie gemietete Fahrzeuge. Halter bezeichnet dabei diejenige Person, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer).

7.1.10. Daten müssen ebenfalls vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Im Hinblick auf die Speicherung von Daten über die Geschäftsbeziehung hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung. Diese kann unter [LINK] eingesehen und heruntergeladen werden.

7.2 Nutzungsrechte

7.2.1. Der Nutzer räumt Joonko nach Maßgabe dieser AGB Nutzungsrechte an den über die App bereitgestellten Bilder ein. Joonko hat vor allem eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, Bilder zu verwenden und zu kopieren, damit der Dienst der App zur Verfügung gestellt werden kann. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die Lizenz zu beenden. Dazu ist es erforderlich, dass der Nutzer gegenüber Joonko schriftlich an hallo@joonko.de den Widerruf seiner Lizenz anzeigt. Joonko wird daraufhin die Löschung der Bildes sicherstellen.

7.2.2. Der Nutzer stimmt hiermit ebenfalls zu, dass Joonko berechtigt ist, die Bilder Dritten zu überlassen, sofern die Überlassung dem mit CLOE unternommenen Schätzungsverfahrens dient.

7.2.3. TecDoc Inside – Das Schätzungsverfahren läuft unter Zuhilfenahme der von TecAlliance zur Verfügung gestellten Daten. Die hier angezeigten Daten, insbesondere die gesamte Datenbank, dürfen nicht kopiert werden. Es ist zu unterlassen, die Daten oder die gesamte Datenbank ohne vorherige Zustimmung von TecAlliance zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird verfolgt.

8. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

8.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit vom Nutzer ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

8.2. Joonko ist nur dann zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt oder seine erteilte Einwilligung in die Datenschutzerklärung widerruft. Joonko wird in diesem Fall dem Nutzer schriftlich via Email über die Kündigung informieren und darüber, dass der Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet wurde.

8.3. Weitere, neben dem Nutzungsvertag über die Plattform geschlossene Verträge bleiben ungeachtet einer Kündigung im Sinne der vorstehenden Ziffern 8.1. und 8.2. unverändert bestehen.

8.4. Jede Kündigung des Nutzungsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail oder Brief).

8.5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.6. Nach dem Wirksamwerden der Kündigung wird Joonko die für die Vermittlung gespeicherten Daten nach Ablauf der hierfür vorgegebenen Zeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des europäischen Datenschutzrechts, löschen.

9. HAFTUNG

9.1. Allgemeine haftungsregelungen

9.1.1. Joonkos gesetzliche Haftung für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

9.1.2. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet Joonko der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet Joonko nicht.

9.1.3. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit Joonko eine Garantie übernommen hat und für schuldhaft verursachte Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).

9.1.4. Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

9.1.5. Die obige Haftungsbeschränkung gilt auch für Joonkos gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.1.6. Joonko haftet weder für höhere Gewalt, noch für Störungen, die nicht im Einflussbereich von Joonko liegen (z.B. Leitungsüberlastung, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, etc).

9.1.7. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9. gelten entsprechend für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Joonko sowie sonstige Dritte, denen sich Joonko zur Vertragserfüllung bedient.

9.2. Haftung im Rahmen der Maklertätigkeit

9.2.1 Die Haftung von Joonko ist mit Ausnahme der in den §§ 60, 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelten Beratungs- und Dokumentationspflichten wie folgt begrenzt:

9.2.2. Haftung bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000 je Schadenfall, wenn vertragliche Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit verletzt wurden. In diesen Fällen haftet Joonko außerdem bis zu höchstens EUR 6.000.000 insgesamt für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres. Die Haftung wird analog zur bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.

9.2.3. In unbeschränkter Höhe haftet Joonko nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

9.2.4. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Joonko zudem auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf). Joonko haftet hierbei nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. Die Haftung ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Haftung im Rahmen der Darlehensvermittlung

9.3.1. Joonko ist bei der Ermittlung möglicher Darlehenskonditionen der Partnerbanken um Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die von Joonko an den Nutzer zu übermittelnden Informationen, wie insbesondere zu Darlehenshöhe, Zinsen, Laufzeit, Kündigungsrechte oder sonstige Kosten beruhen ausschließlich auf den Angaben der jeweiligen Partnerbanken, auf die Joonko keinen Einfluss hat und die Joonko nicht verändern kann. Eine Haftung von Joonko für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angabe im Rahmen der Darlehensanfrage ist daher ausgeschlossen.

9.3.2. Joonko wird nicht sämtliche am Markt befindliche Kreditinstitute in die Darstellung der Darlehensmöglichkeiten auf der Plattform einbeziehen, sondern nur Joonkos Partnerbanken. Joonko gibt keine Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Darlehensmöglichkeiten und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Möglichkeiten; der Vertragsschluss kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und der Parnerbank zustanden, es liegt im Ermessen der Partnerbank, ob die das Angebot des Nutzers auf Abschluss des Darlehens annimmt.

9.3.3. Die durch Joonko über die Plattform dem Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Zusage, Garantie oder Zusicherung dar.

9.3.4. Der Nutzer ist verpflichtet, von der Partnerbank – ggf. über Joonko – erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen die jeweilige Partnerbank über die Abweichungen zu informieren.

9.4. Haftung in Bezug auf die Verwendung von CLOE

Joonko weist darauf hin, dass es sich bei den durch die App angezeigten voraussichtlichen Reparaturkosten bzw. die angezeigte voraussichtliche Prämienerhöhung der Kraftfahrzeugversicherung nur um eine Schätzung handelt, die allein auf öffentlich zugänglichen Informationen basiert, und die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten bzw. Prämienerhöhung hiervon nicht nur unerheblich abweichen kann.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Wenn eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung entfällt ersatzlos, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung hierzu. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

11.2. Jede von diesen AGB abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

11.3. Diese AGB können wie folgt geändert werden:

11.4. Bevor die angepassten AGB gültig werden, werden dem Nutzer die geänderten Abschnitte oder AGB in Textform zugesendet. Joonko weist den Nutzer gesondert auf die neuen Passagen und das Datum des geplanten Inkrafttretens hin. Außerdem wird dem Nutzer eine sechswöchige Frist zum Widerspruch eingeräumt. Diese Frist beginnt, wenn der Nutzer die Nachricht in Textform erhalten hat. Der Nutzer hat dann sechs Wochen Zeit Widerspruch per Email einzulegen. Widerspricht der Nutzer innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Joonko weist den Nutzer bei Fristbeginn gesondert auf die Folgen seines Schweigens hin.

11.5. Für die Vertragsbeziehung zwischen Joonko und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie aller internationaler Kollisionsnormen.

Stand Oktober 2020

10. KOMMUNIKATION

10.1. Joonko kann jederzeit mit dem Nutzer Kontakt aufnehmen, dies kann auf elektronischem Weg via Chat oder Email oder telefonisch erfolgen.

10.2. Für den Fall, dass der Nutzer Kontakt mit Joonko aufnehmen möchte, stehen diesem hierfür folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Email: hallo@joonko.de.

10.3. Die gesamte Kommunikation zwischen Joonko und dem Nutzer erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. In Bezug auf CLOE erfolgt die Koomunikation zusätzlich in englischer Sprache.

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