Ablehnung von der Kfz-Versicherung – Was tun?
Darf die Kfz-Versicherung einen Antrag ablehnen?
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(Pflichtversicherungsgesetz), (PflVG ) §5, Absatz 2
“(2) Die im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren…”
Allerdings gibt es Ausnahmen bei der die Versicherer Deinen Antrag ablehnen können.
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(Pflichtversicherungsgesetz), (PflVG ), §5, Absatz 4
(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen
1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder
3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.
- Wegen eines hohen eines Schadens
- Schadenhäufigkeit (mehreren Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres)
- Verzug bei Bezahlung der Prämien
- Arglistiger Täuschung oder Drohung (z. B. Androhung von Gewalt gegenüber dem Außendienstmitarbeiter)
Dies gilt auch, wenn sich die Versicherung nur auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert hat.
Kann die Versicherung meine Haftpflicht
und Kaskoversicherung ablehnen?
Haftpflicht abgelehnt – Was tun?
Hilfreich ist in jedem Fall ein klärendes Gespräch mit der Versicherung. Frage nach, warum diese Deinen Antrag angelehnt hat.
Folgendes kannst Du machen, um den Versicherer davon zu überzeugen, den Vertrag vielleicht doch noch mit Dir zu schließen:
Bei vorheriger Kündigung aufgrund Schadenfall:
Es kann sein, dass in dem Jahr der Kündigung jemand (z. B. ein jüngeres Familienmitglied) das Auto gefahren hat und Verursacher von Schäden war. Wenn diese Person nun nicht mehr mitfährt, weil er oder sie jetzt ein eigenes Auto hat, verringert sich das Risiko für die Versicherung, dass erneut Schäden auftreten. Es ist möglich, über einen Einzelfahrer- oder Partnerrabatt vertraglich festzulegen, wer berechtigt ist das Auto zu fahren und diese Person nicht einzuschließen.
Bei Kündigung aufgrund Prämienverzug:
Ebenso kann man informieren, wenn sich die finanzielle Lage verbessert hat und man nun in der Lage ist den Versicherungsbeitrag im Voraus zu bezahlen. Sofern dies in Dein Budget passt, ist die Überweisung eines Jahresbeitrages oder Halbjahresbeitrages vorteilhaft.
Was für Alternativen gibt es?
- Einen anderen Versicherer suchen
- Kontakt mit einem Makler aufnehmen, der bei der Suche unterstützen kann und seine Kontakte zu den Versicherungsgesellschaften und sein Marktüberblick hilfreich sein könnten
- Versicherung des Fahrzeugs durch jemand anderen (zum Beispiel durch ein Familienmitglied)
Das Fahrzeug kann auch über den Ehepartner versichert werden. Allerdings sind Versicherungen nicht sehr begeistert, wenn Versicherungsnehmer und Halter abweichen, da meist ein bestimmter Grund dafür besteht (bspw. Kündigung durch Vorversicherer). Bei Ehepartnern ist dies in der Regel in Ordnung, da dies gängige Praxis ist und auch die gleiche Adresse besteht. Bei unterschiedlichen Adressen ist es schwer sich vorzustellen
– vor allem, wenn diese weit entfernt sind – dass eine Nutzung jederzeit möglich ist. Insbesondere, wenn man später den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen möchte.
Besser ist es in den meisten Fällen selbst die Versicherung abzuschließen und eine Lösung zu finden oder einen Versicherer, der evtl. etwas teurer ist, jedoch den Antrag annimmt. So wird der eigene Schadenfreiheitsrabatt weiter genutzt und verringert sich bei schadenfreien Jahren weiter.
Kaskoversicherung abgelehnt – Was tun?
Die Alternativen wie im Abschnitt darüber sind die gleichen. Du hast 14 Tage Zeit den Antrag zu widerrufen. Ergänzend kannst Du auch anfragen, ob Du die Kaskoversicherung – wenn die Versicherung es nicht akzeptiert – in einem halben Jahr oder 12 Monaten abschließen kannst.
Anhand des Vertragsverlaufes der nächsten Monate kann die Versicherung erkennen, ob Beiträge rechtzeitig gezahlt werden oder der Vertrag schadenfrei läuft. Allerdings musst Du Dir bewusst sein, dass Du bei Schäden am eigenen Auto für diesen Zeitraum keinen Schutz hast. Ebenso kannst Du auch anbieten die Höhe der Selbstbeteiligung zu erhöhen beispielsweise anstelle von 300,- Euro in der Vollkasko auf 500,- Euro oder 1.000,- Euro.
Lehnt die Versicherung dies ab, prüfe ob Du nicht bei anderen Gesellschaften anfragen willst und bei Erfolg den Antrag bei der aktuellen Versicherung zu widerrufen, die Deine Kasko abgelehnt hat.
Warum nimmt mich die Versicherung jetzt nicht wieder?
Ohne Versicherung ist man nicht an der Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt. Der Gesetzgeber möchte hier jeden Teilnehmer im Straßenverkehr schützen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass jeder – der durch einen anderen geschädigt wird – Ersatz des entstandenen Schadens durch die Versicherung des Schädigers erhält.
Vor allem im Kfz-Bereich können Schäden leicht in die tausende oder über zehntausend gehen und wenn Personen beteiligt sind noch weitaus höher, vor allem wenn die Person dauerhaft verletzt ist.
Ebenso möchte der Versicherer alle Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen schützen. Z. B. wenn jemand arglistig im Schadenfall getäuscht hat, um Ersatzleistungen zu erhalten, auf die kein Anspruch besteht. Daher achtet man hier sehr genau auf die Erfüllung aller Voraussetzungen für den Abschluss eines Versicherungsschutzes.
Fazit
Eventuell ist diese offen die Entscheidung nochmal zu überdenken. Möglichkeiten, die Du der Versicherung aktiv anbieten kannst, haben wir hier vorgestellt. Greifen diese nicht, kannst Du Dich immer noch auf dem Markt nach einem neuen Anbieter umschauen.
Achte auch darauf, dass wenn die Versicherung Dich nur mit der Haftpflichtversicherung nimmt, ob Dir dieser Schutz wirklich ausreicht. Im Falle eines selbst verschuldeten Totalschadens, würde die Versicherung infolgedessen nicht aufkommen.
Ist Dein Auto neu, kann dies schnell mehrere tausend Euros ausmachen und wenn Du wieder ein Auto brauchst, müsstest Du zudem die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges selbst bezahlen. Es ist nicht nur der Schaden, sondern auch der finanzielle Folgeschaden zu bedenken. Evtl. hat dies auch Auswirkungen auf Deinen Job, da Du auf Dein Privatauto angewiesen bist.
* Hinweis zum Kfz-Versicherungsvergleich
Am 30.10.20 hat Joonko seinen eigenen Kfz-Versicherungsvergleich eingestellt. Der Vergleich wird nun durch einen anderen Anbieter durchgeführt. Joonko verdient bei Abschluss eine Affiliate-Provision. Für den Nutzer ist der Vergleich weiterhin kostenlos.