Autounfall – Was tun?
Was tun bei Autounfällen?
Hilfeleistung am Unfallort
Selbsthilfe | Weitere Insassen | Weitere Beteiligte |
---|---|---|
Bist du verletzt? | Gibt es Insassen? | Gibt es weitere Beteiligte? |
Kannst du dich normal bewegen? | Sind sie verletzt? | Sind sie verletzt? |
Kannst du aussteigen? | Können sie aussteigen? | Können sie aussteigen? |
Ist eine Person gesundheitlich beeinträchtigt und braucht medizinische Hilfe, setzt Du unter 112 sofort einen Notruf per Handy oder Notrufsäule ab.
Sicherung der Unfallstelle
Analysiert daher die Situation auf der Fahrbahn:
- Stört das Fahrzeug/die Fahrzeuge den Straßenverkehr?
- Könnt Ihr etwas tun, um die Situation zu verbessern? (z. B. ein Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen)
- Wird die Polizei zur Aufnahme des Unfalls benötigt?
- Braucht Ihr einen Krankenwagen?
- Braucht Ihr die Feuerwehr? (zum Beispiel zum Aufschneiden des Fahrzeuges)
Wird die Polizei benötigt, wartet ab bis diese da ist, bevor Ihr die Unfallstelle verändert. Gerne kannst Du die Zeit nutzen, um eigene Fotos zu machen. Achte dabei darauf, dass Du beim Fotografieren keine Gefahren eingehst.
Ist das getan, gilt es erst einmal durchzuatmen. Nach einem Unfall stehen die Beteiligten meist unter Schock. Sollte der Unfall vor Gericht gehen, könnte es sein, dass ein Anwalt Aussagen, die am Unfallort getätigt wurden, als Aussage unter Schockeinwirkung deklariert. Damit gilt Gesagtes nicht mehr als Zugeständnis, auch wenn einer der Beteiligten vor Ort die Schuld bereits eingestanden hatte.
Wann wird die Polizei benötigt?
Selbst wenn Du einen Zettel an die Windschutzscheibe hängst, kann die Gefahr bestehen, dass dieser weggeweht oder nicht gesehen wird. Bei großen Sachschäden oder einem Personenschaden, ist die Polizei immer hinzuzuziehen. Auch wenn die Vermutung besteht, dass einer der Fahrer alkoholisiert war, oder wenn die Schuldfrage aufgrund der Verkehrssituation sehr strittig ist, sollte die Polizei gerufen werden.
Fotos vom Unfallort machen
- eigenes Auto
- wenn zutreffend: Auto der Unfallbeteiligten
Fotos vom Schadenort
- aus mehrere Perspektiven, sowie die gesamte Straßensituation
- Einflüsse, die eine Rolle gespielt haben
(z. B. Öl auf der Straße, Sonnenlicht, Witterung, etc.) - Situation vor Ort, die Einfluß auf den Schaden hatte
(z. B. Ampeln, Stoppschilder, Ein- oder Ausfahrten) - erkennbare Spuren (z. B. Bremsspuren)
Wichtig ist, dass sich der Mitarbeiter bei der Versicherung später ein vollständiges Bild zur Situation und Unfallursache machen kann.
Austausch von Kontaktdaten
Vom Unfallgegner
- Name, Vorname
- Adresse und Kontaktmöglichkeiten
- Kennzeichen
Vom Unfallverursacher (sofern Dritter)
- Versicherungsnummer
- Versicherungsgesellschaft
- Rufnummer für Schadenhotline
Manche Versicherungen haben dafür bereits ein Formular oder Kärtchen, die untereinander ausgetauscht werden können. Der Austausch von Versicherungsdokumenten ist noch kein Schuldzugeständnis.
Aufnahme von Unfallzeugen
- Name, Vorname
- Kontaktmöglichkeiten
Teile ihnen mit, dass Du die Daten an Deine Versicherung weiterleitest und diese sich gegebenenfalls bei ihnen melden wird.
Meldung bei der Versicherung
Der Verursacher meldet in der Regel seiner Versicherung den Unfall zuerst. Diese legt folgenden/folgende Schaden/Schäden an:
- einen Haftpflichtschaden (Geschädigter)
- und einen Kaskoschaden (Unfallverursacher), sofern vorhanden
Nach der telefonischen Meldung erhält man in der Regel einen Unfallbericht zugesandt, um zum Unfallhergang Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Fotos zu ergänzen.
Bei Unfällen im Ausland
Für die Dokumentation des Schadens und die Aufnahme der Daten des Unfallgegners ist die Verwendung des europäischen Unfallberichts sinnvoll. Dieser kann beim Zentralruf der Autoversicherer downgeloadet werden unter:
https://www.zentralruf.de/fileadmin/media/pdf/Zentralruf-Europaeischer-Unfallbericht.pdf
Falls es Probleme bei der Verständigung gibt, zum Beispiel weil der Unfallgegner eine andere Sprache spricht, bietet der Zentralruf eine Übersetzungshilfe in folgenden elf Sprachen an:
Unfallverursacher weigert sich, Informationen auszutauschen
Für die Ermittlung der Versicherungsdaten gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Dieser ist kostenfrei 365 Tage im Jahr 24 Stunden unter der Telefonnummer 0800/2502600 erreichbar.
- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs
- Tag des Schadens
Bei Schäden im Ausland außerdem noch:
- Unfallland
- Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs
Im Anschluss wirst Du in der Regel direkt mit der Versicherung verbunden, bei der Unfallverursacher haftpflichtversichert ist. Diese wird den Schaden direkt aufnehmen.
Wann der Anwalt helfen kann
Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Höherstufung des Beitrags
Es kann lange dauern, bis man diesen Schaden wieder abgearbeitet hat. Daher bietet es sich an zu überlegen, den Schaden selbst zu bezahlen. Dies ist meist in der Regel bis zu einem Wert von 750,- € sinnvoll. Man spricht hier von einem Bagatellschaden. Allerdings gilt es das im Einzelfall zu prüfen. Die Versicherung kann Dir in Form von Beitragsrechnungen Auskunft geben, was Dich der Schaden kosten wird. Beachte, dass die Möglichkeit der Rückzahlung eines Schadens befristet ist.