E-Scooter

Scooter sind seit vielen Jahren auf Messen als Fortbewegungsmittel zwischen verschiedenen Ständen zu finden. Nun sind sie auch immer gängiger als E-Scooter mit Motor im Straßenverkehr, um kleinere Strecken zu bewältigen. Viele sind zusammenklappbar und einfach und überall hin mitnehmbar. Sie sind im Handel erhältlich, werden bei Firmen als internes Transportmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt und sind schon in einigen Städten an Mietstationen stundenweise anmietbar. Je nach Ausführung mit einem Gewicht von 7 bis 20 kg und Höchstgeschwindigkeiten zwischen 6 bis 20 km/h erobern sie das Straßenbild.

Aufgrund der relativen Neue des Fahrzeuges, gibt es noch keine einheitliche Bezeichnung. Daher werden aktuell in den Medien unterschiedliche Begriffe für den E-Scooter verwendet:

  • Elektro-Scooter
  • Elektro-Tretroller
  • E-Tretroller
  • Elektroroller
  • E-Roller
  • Roller

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen. Sie werden mit dem Fuss oder durch Einsatz des Elektromotors angetrieben.

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten sind je nach Hersteller, Batterieleistung und Ausstattung sehr unterschiedlich. Die Preise beginnen für günstige Modelle bereits bei knapp 300 Euro und gehen bis zu 2.400 Euro.

Testberichte zu einigen Modellen kannst Du beispielsweise hier bei chip.de und autobild.de nachlesen.

Prüfe vor dem Kauf eines E-Scooters :

Passen Ladezeiten der Batterie und Reichweite?

Besitzt das Modell eine Straßenzulassung?

Was kosten Ersatzteile und gegebenenfalls Wartung?

Beachtenswertes beim Kauf

So schick wie das Gefährt auch ist, mit einem Pkw kann der E-Scooter in vielerlei Hinsicht nicht mithalten. Zum Beispiel gibt es keinen Kofferraum und nur einen Mini-Gepäckträger – wenn überhaupt einer vorhanden ist. Daher ist ein Rucksack nicht vermeidbar, wenn selbst kleinste Dinge transportiert werden sollen.

Prüfe vor dem Kauf eines E-Scooters :

Passen Ladezeiten der Batterie und Reichweite?

Besitzt das Modell eine Straßenzulassung?

Was kosten Ersatzteile und gegebenenfalls Wartung?

Folgende Tipps sind hilfreich, wenn Du einen E-Scooter kaufen möchtest:

Checke, welches Modell am besten für Deinen Einsatz geeignet ist, zum Beispiel:

  • passt Gewicht des E-Scooters für das Mitnehmen in einer Straßen- oder U-Bahn?
  • passt der E-Scooter zusammengeklappt in den Kofferraum?
  • passt Bereifung und Antrieb zur Strecke?
  • passt das zulässige Gesamtgewicht? (dazu zählt das Gewicht des E-Scooters – je nach Hersteller zwischen 100 und 164 Kilogramm – sowie das Gewicht des Fahrers)
Was ist bei Regen auf der Strecke?

  • gibt es Parkmöglichkeiten für den E-Scooter unterwegs?
  • kann man diesen auf einem anderen Weg (zum Beispiel Bus) zum Ziel mitnehmen?
  • ist das realistisch bei dem Gewicht möglich? (Aufzug, Treppen oder anderes)
Wird Zusatzausstattung benötigt?

  • Gepäckträger
  • Rückspiegel
  • Kilometerzähler
  • Blinker
  • Tacho
  • bessere Bremsen (zum Beispiel Scheibenbremsen)
Wo ist die spätere Ladestation?

  • Wenn Laden nur in der Wohnung und nicht in Nähe des E-Scooter-Parkplatzes möglich ist, ist ein ausbaubarer Akku erforderlich

Mitnahme in öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt?

  • Ist die Mitnahme in öffentlichen Nahverkehrsmittel meiner Region erlaubt und wenn ja, was kostet diese?

Probefahrt

Nicht jeder E-Scooter fährt sich gleich. Daher ist eine Probefahrt vor Kauf in jedem Fall sinnvoll.
Hierbei sollte man auf Folgendes achten:
  • Verhalten auf gerader Strecke und in Kurven
  • Bremsverhalten und Bremsweg (je nach Modell und Art der Bremse zwischen 2 und 5,7 Meter)
  • Fahrstabilität (größere Reifen bedeuten meist mehr Stabilität)
  • Fahrkomfort (z. B. Breite des Trittbretts, ausreichende Verstellbarkeit des Lenkers, angenehme Breite und Ummantelung des Lenkers)
  • ausreichende und gut sichtbare Beleuchtung und Reflektoren
  • Balance
  • Motorstärke (ist diese ausreichend für spätere Strecke zum Beispiel bei Anstieg)
  • Abstell- und Abschließbarkeit beim Parken
  • Ausreichende Sicherheit beim Zusammenklappen (kein Einklemmen von Fingern)

Mietkosten

Bevor man sich einen E-Scooter kauft, kann man diesen auch in immer mehr Städten an Mietstationen anmieten. Nach dem Download der Vermieter-App und dem Login, scannt man den QR-Code und kann meist innerhalb von 30 Sekunden mit der Fahrt beginnen. Die Anmietung ist in der Regel bis zu 24 Stunden möglich. Da mit dem Vermieter ein Vertrag geschlossen wird, ist ein Mindestalter für den Login von 18 Jahren erforderlich.

Hier eine Übersicht der Kosten für die Anmietung eines E-Scooters im Vergleich mit anderen Transportmöglichkeiten:

Laut einem Test des ADAC rentiert sich die Anmietung auf etwas längeren Strecken deutlich mehr, da bei jeder Anmietung eine Grundgebühr von einem Euro fällig ist. Der anschließende Minutenpreis für die Nutzung liegt zwischen 15 und 25 Cent.

Vor dem Gebrauch gilt es – wie bei jedem anderen Mietfahrzeug auch – einen Rundum-Check zu machen und nach Kratzern, Kabelschäden und anderen Beschädigungen Ausschau zu halten. Ebenso sollte geprüft werden, ob das ausgesuchte Gerät noch genügend Akku-Reichweite hat und ob eine gültige Plakette am Fahrzeugende angebracht ist.

Nach Gebrauch stellt man den Scooter an der nächstgelegen Mietstation wieder ab. Die Lage der nächstgelegenen Mietstation kann über die App abgerufen werden.

Führerschein / Fahrerkreis

Für das Fahren des E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren ist vorgeschrieben.

Höchstgeschwindigkeit

Die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sein.

Batterie

Die Batterie hält je nach Hersteller für 14 bis 50 Kilometer und kann ganz normal an der Steckdose aufgeladen werden. Selbst das Laden an einer Powerbank mit USB-Kabel ist möglich. Die Ladezeit des Lithium-Akkus liegt zwischen 4 und 9 Stunden. Nach nur wenigen Stunden Ladezeit ist oft 70 Prozent der Leistung schon wieder vorhanden.

Straßenzulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten folgende Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr:

Verkehrssicherheit durch

  • zwei voneinander unabhängigen Bremsen (Vorder- und Rückbremse)
  • Steuerbarkeit (Lenker)
  • Beleuchtung mit Reflektoren (vorne und hinten)
  • Klingel

Einhaltung der

  • Höchstgeschwindigkeit (6 km/h bis maximal 20 km/h)
  • Leitungsbegrenzung (1.400 Watt)
  • Größenvorgaben (maximal 70 breit, 140 cm hoch und 200 cm lang)
  • Gewichtsvorhaben (maximal 55 Kilogramm)
Die E-Scooter benötigen zudem eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Viele der neuen Modelle haben diese bereits. Ohne sie darf man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und kann das Fahrzeug nur auf Privatgelände nutzen. Es drohen hohe Bußgelder, wenn man dennoch auf der Straße erwischt wird. Man kann nachträglich auch beim Hersteller anfragen. Hier eine Übersicht der Elektrokleinstfahrzeuge, die bereits eine ABE haben: https://www.kba.de

Hat der Hersteller keine ABE, kannst Du eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) beantragen. Dies ist allerdings wesentlich kostspieliger. Hierfür musst Du zur Zulassungsstelle und mit einem TÜV-Gutachten nachweisen, dass das Fahrzeug alle Voraussetzungen erfüllt.

Achte daher lieber gleich beim Kauf darauf, ob der E-Scooter deiner Wahl eine EBE hat. Ganz besonders dann, wenn es sich um ältere Modelle oder gebrauchte E-Scooter handelt.

Teilnahme am Straßenverkehr

Hier eine Übersicht, wo Du mit einem E-Scooter fahren darfst und wo nicht:
Erlaubt Nicht erlaubt
Fahren auf Fußgängerwegen
Fahren auf Radwegen
Fahren auf Fahrradstreifen
Fahren auf Straßen, wenn keine Radwege vorhanden sind
Fahren in Fußgängerzone
Fahren in falscher Fahrtrichtung
Einige Städte und Gemeinden planen zudem die Freigabe von Zonen für die Fahrzeuge (wie zum Beispiel vor Bahnhöfen). Sie wollen damit die Nutzung von E-Scootern komfortabler für die Überwindung von kleinen Distanzen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln, Arbeit und Zuhause machen.

Wichtige Hinweise:
Es ist nicht erlaubt nebeneinander zu fahren oder zu zweit auf einem Gefährt, wenn damit das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Ebenso ist es nicht erlaubt, ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilzunehmen. Gibt es Fahrradampeln, sind diese ebenfalls unbedingt zu beachten.

Bußgelder

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, hat sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln zu halten. Wird gegen diese verstoßen, fallen mitunter hohe Bußgelder an:
Verstoß Bußgeld
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Fahren mit abgelaufener Betriebserlaubnis 30 Euro
Inbetriebnahme ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße 10 Euro
Fahren ohne Versicherungsschutz 40 Euro
Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet 10 Euro
Verzögerungseinrichtung fehlt 25 Euro
Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche

(1) Nutzung ohne Gefährdung
(2) Nutzung mit Behinderung anderer
(3) Nutzung mit Gefährdung anderer
(4) Nutzung mit Sachbeschädigung

15 Euro
20 Euro
25 Euro
30 Euro
Fahren mit nicht ausreichenden Sicherheitsanforderungen 25 Euro
Fahren ohne vorgeschriebene oder mit defekter Beleuchtung 20 Euro
Fahren ohne Glocke 15 Euro
Mitnahme einer zweiten Person 10 Euro
Nebeneinanderfahren

(1) mit Behinderung anderer
(2) mit Gefährdung anderer
(3) mit Sachbeschädigung

15 Euro
20 Euro
25 Euro
30 Euro
Fahrt mit einem Anhänger 10 Euro
Freihändig fahren 10 Euro
Richtungsänderung nicht anzeigen
(1) mit Gefährdung anderer
(2) mit Sachbeschädigung
10 Euro20 Euro
25 Euro

Was kostet eine E-Scooter Versicherung?

E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht. Daher muss eine Haftpflichtversicherung zum Schutz von Schaden an Dritten abgeschlossen werden. Sie kostet zwischen 20 und 25 Euro. Wer sich gegen weitere Gefahren, wie Diebstahl oder Kurzschluss schützen möchte, kann optional eine Teilkasko abschließen. Selbst verursachte Schäden am eigenen E-Scooter sind vom Fahrer selbst zu bezahlen.

Der Versicherungsschutz kann bei einer Versicherung oder einem Automobilclub abgeschlossen werden. Du erhältst dann eine entsprechende Versicherungsplakette zum Aufkleben.

Risiken im Straßenverkehr

Die Risiken im Straßenverkehr sind die gleichen wie für jeden anderen Fußgänger, Fahrradfahrer oder anderen Verkehrsteilnehmer. Daher ist jederzeit Achtsamkeit und Rücksicht gefragt. Zudem sollte man berücksichtigen, dass andere Verkehrsteilnehmer wenig Erfahrung mit diesen relativ neuen Fahrzeugen haben und vor allem die Geschwindigkeit noch völlig unterschätzen.

Für den E-Scooter gibt es aktuell keine Helmpflicht. Ein Helm wird jedoch empfohlen, da Verletzungen des Kopfes schwerwiegende Folgen haben können. Ein Sturz mit dem E-Scooter ist jederzeit möglich und Kollisionen mit anderen Menschen sind schnell passiert.

Ursachen von Unfällen

Hauptursache für E-Scooter-Unfälle ist der Konsum von Alkohol. Die Roller werden aktuell oft zu Freizeitzwecken, meist am Wochenende und in den Nachstunden benutzt. Die Hemmschwelle einen E-Scooter trotz Alkoholgenuss zu fahren ist vielerorts noch niedrig. Dies zeigen auch die Ergebnisse einer Umfrage:
München zählte bereits 1.000 alkoholbedingte Verstöße von E-Scooter-Fahrern und in Köln war Alkohol bei knapp ein Drittel der Unfälle im Spiel.

Zudem passieren viele Unfälle, weil die Fahrzeuge meist keine Blinker haben. Handzeichen wären erforderlich, sind jedoch in der Realität schwer umsetzbar, da man dabei schnell das Gleichgewicht verliert. Der nachfolgende Verkehr ist somit nicht über den Richtungswechsel informiert und eine Kollision vorprogrammiert.

Parkplätze

Die Fahrzeuge dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und sofern in anderen Zonen freigegeben, auch dort geparkt werden. Ebenso wie beim Abstellen von Fahrrädern ist darauf zu achten, dass sie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindern. Dies ist selbstverständlich auch auf firmeneigenen oder privaten Parkplätzen der Fall. Sofern erlaubt und möglich, können E-Scooter aber auch ins Büro mitgenommen werden.

Promillegrenze

Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Promillegrenzen gleichen denen für Pkws:
bis zu 0,5 Promille bei Personen über 21 Jahren
0,0 Promille – bei Fahrern in der Probezeit
– bei Fahrern im Alter unter 21 Jahren
Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg drohen ab 0,5 Promille. Der Bestand einer Straftat liegt ab 1,1 Promille vor oder bei auffälligem und auf Alkohol zurückzuführenden Ausfallerscheinigungen.

Mehr zu diesem Thema in unserem Artikel: „Alkohol am Steuer“.

Ökobilanz

Die E-Scooter werden als umweltfreundlichere Variante für den „letzten Meter“ gesehen. Auch öffentliche Verkehrsmittel  werden so wieder interessanter, da sie den Fußweg zwischen Haltestelle und Ziel deutlich verkürzen können.

Wie die CO2-Emissionen im Vergleich zu anderen Transportmitteln aussehen, siehst Du hier:

Die Bilanz für E-Scooter ist deswegen so ernüchternd, weil die Fahrzeuge – wenn sie zur Vermietung stehen – zum Aufladen mit einem Fahrzeug über Nacht abgeholt und am nächsten Morgen wieder zurückgebracht werden müssen. Ebenso benötigt die Batterieherstellung und -entsorgung viele Ressourcen.

Laut Verkehrsministerium ist es noch zu früh, eine wirklich aussagekräftige Bilanz zu ziehen. Ein erster Zwischenbericht ist für Ende 2020 geplant. Ebenfalls wird über einen Zeitraum von drei Jahren die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wissenschaftlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet und evaluiert.

Vorteile

Unabhängig von diesen Werten, hat der E-Scooter folgende Vorteile:
  • Reduzierung des Parkplatzproblems
  • Erleichterung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund durchgängiger Transportgelegenheiten
  • längerer Aufenthalt an der frischen Luft
  • Spaßfaktor
  • geringere Kosten als beim Motorrad
  • Treffen von mehr Menschen, wenn man mit Öffentlichen und dem E-Scooter unterwegs ist (statt alleine im Auto zu sitzen)
  • Zeit für anderes, wenn man dabei gleichzeitig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt (Arbeiten, Lesen, Musik hören)
  • kein Führerschein erforderlich

Fazit

Die E-Scooter sind eine Alternative für jeden, der gerne kleinere Strecken mit einem Transportmittel zurücklegen und nicht zu Fuß gehen möchte. Es ist keine alleinstehende Alternative als Ersatz zum Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sondern viel mehr – vor allem in der Mietvariante – als kreativer Baustein einer immer mobileren Welt zu sehen.