Fahrleistung überschritten – Was tun?
Was ist die jährliche Fahrleistung?
Viele Versicherte wechseln jährlich zu einer günstigeren Versicherung, deshalb stellt sich die Frage oftmals nicht. Schließlich gibt man bei einem Versicherungswechsel lediglich den aktuellen Kilometerstand und die geschätzte Fahrleistung für das nächste Jahr an.
Was passiert aber, wenn man die angegebene jährliche Fahrleistung während des Jahres bei seiner Versicherung überschritten hat? Hier findest Du Antworten:
Welche Kilometer-Staffelung gibt es?
Kilometerklasse | Jährliche Fahrleistung |
1 | bis 6.000 km |
2 | 6.001 bis 9.000 km |
3 | 9.001 bis 12.000 km |
4 | 12.001 bis 15.000 km |
5 | 15.001 bis 20.000 km |
6 | 20.001 bis 25.000 km |
7 | 25.001 bis 30.000 km |
8 | über 30.000 km |
Finde außerdem zu Beginn heraus, wie weit die Spanne der jeweiligen Kilometerklasse ist. Gibst Du zum Beispiel 13.000 Kilometer pro Jahr an, kann es sein, dass Du sogar bis zu 15.000 Kilometer im Jahr fahren kannst, ohne mehr zu zahlen.

Wenigfahrer- / Wenigstfahrernachlass
- Wenigfahrer bis 9.000 km pro Jahr.
- Wenigstfahrer bis 6.000 km im Jahr.
Dies ist für neuere Tarife allerdings nicht mehr relevant und nur für Personen gültig, die noch einen alten Tarif haben.
Gründe für die Kilometerklassen

In diesen Fällen wird die Schadenentwicklung der Versicherten jährlich genau unter die Lupe genommen. Sollte hier eine Schadenhäufigkeit ersichtlich sein, kann dies auch zu Auswirkungen im Beitrag führen. Daher prüfe bei Wahl der Kilometerklasse ebenfalls die Stufen bis 6.000, sowie 9.000 Kilometer im Jahr. Diese könnten bei der Versicherung sogar etwas teurer sein.
Fristen
- Bei Vertragsabschluss.
- Bei Überschreitung während des Jahres, zu erfolgen binnen 14 Tagen.
- Zum Jahreswechsel bei Änderungen im Folgejahr.
Der Kilometerstand muss dabei immer mit angegeben werden. Oft wird bereits vor dem 30.09. eines jeden Jahres geworben, damit die Kfz-Versicherung noch rechtzeitig gekündigt werden kann. Wird der Vertrag zum Beispiel zwei Monate vorher geschlossen, ist bei der Angabe des Kilometerstandes folgendes zu beachten:
- Mitteilung Kilometerstand bei Antragstellung (mit Datum des Kilometerstands). Hier könnte die Versicherung anteilig hochrechnen. Zum Beispiel:12.000 jährliche Fahrleistung
20.000 km-Stand zum 01.11.= Hochrechnung: 20.000 + 2.000 km (12.000 / 12 Monate) = 22.000 km
- Mitteilung des geschätzten Kilometerstands zum Versicherungsbeginn (meistens 01.01.)
Am besten ist es, den Stand zum Beginn des Versicherungsjahres erneut mitzuteilen.
Überschreiten der Fahrleistung
Unterschreiten der Fahrleistung
Prüfung durch die Versicherung
Du solltest auf eine solche Mitteilung umgehend reagieren. Denn: Bleibt dieses Schreiben vom Versicherten unbeantwortet, kann die Versicherung meist nach einem Monat die höchste Kilometerklasse rückwirkend zugrunde legen. Die Versicherung ist sogar berechtigt zusätzlich eine Vertragsstrafe zu erheben, wenn dies in den Bedingungen entsprechend vermerkt ist. Dies kann zu einer Strafe in Höhe von 500 Euro führen.

Fazit
- täglicher Gebrauch (zum Beispiel Fahrt zur Arbeit, Einkaufen),
- Urlaube, wenn Strecken mit dem Auto zurückgelegt werden,
- Fahrten zu Familienmitgliedern und Freunden,
- Planungen im Urlaub / Ferienzeit.
Erinnerung | Änderung gültig ab |
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Anfang/Mitte Dezember | Prüfung, ob aktuelle Kilometerklasse für Folgejahr weiterhin korrekt ist |
zum 31.12. | Mitteilung aktueller Kilometerstand |
Jahresmitte und zum 30.09. |
Prüfung Kilometerstand und Fahrleistung Schätzung, ob restliche Fahrleistung bis zum Jahresende reichen wird (falls nicht, Änderung mitteilen) |
Im Falle eines Schadens wird der Kilometerstand auf der Rechnung durch die Werkstatt übermittelt. Dies ist ebenfalls eine Möglichkeit für die Versicherung, die Einhaltung der jährlichen Fahrleistung zu prüfen. Achte daher lieber selber darauf.
Noch ein Tipp
Einzig im Tarifrechner kann man durch Veränderung der Kilometerklassen im Tausender-Bereich (zum Beispiel 8.000, 9.000 oder 10.000 Kilometer pro Jahr) den Sprung erkennen. Hat sich der Tarif seit Abschluss der Versicherung geändert, kannst Du den Beitrag auf Basis des für Dich gültigen Tarifs nicht mehr selbst berechnen. Dann brauchst Du die Sachbearbeiter der Kfz-Vertragsabteilung. Diese können Deine Fragen telefonisch beantworten.