Sturmschäden am Auto – Was tun?
Was ist ein Sturm überhaupt?
Wer zahlt den Schaden am Auto bei Sturm?
- Kfz-Haftpflicht: zahlt nur bei Schäden an anderen
- Kfz-Teilkaskoversicherung: übernimmt Sturmschäden und weitere Schäden*
- Kfz-Vollkaskoversicherung: zahlt Schäden am eigenen Auto sowie Schäden, die in der Teilkaskoversicherung versichert sind
* Die Teilkasko ist günstiger als die Vollkasko und soll Versicherte gegen einen i. d. R. geringeren Preis als bei der Vollkasko davor schützen, dass Schäden, die man selbst nicht beeinflussen kann (bspw. durch Naturgewalten) übernommen werden. Darunter fallen unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.
Jeder, der also eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann Schäden am Fahrzeug ab Windstärke 8 geltend machen und Schadensersatz bei der Kfz-Versicherung einfordern. Die Deckung und damit die Kostenübernahme ist abhängig wie der Schaden entstanden ist und wie sich der Fahrer verhalten hat.
Hier die Unterschiede:
Ist der Sturm der unmittelbare Verursacher eines Schadens tritt die Teilkaskoversicherung ein. Bspw. wenn Windstärke 9 herrscht und Äste eines Baumes abgebrochen werden und auf das Dach des geparkten Autos fallen. Gleiches gilt auch, wenn man in plötzlich herabstürzende Äste fährt. Diese Schäden sind durch die Teilkasko abgedeckt.
Wenn allerdings der Fahrer das Fahrzeug selbst in den Schaden gelenkt hat, ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Dies ist der Fall wenn z. B. ein schwerer Ast durch einen Sturm abgebrochen wurde und der Fahrer eines Fahrzeug dieses direkt in den Baum lenkt und dadurch ein Schaden entsteht. Der Kfz-Schaden somit erst erstanden ist, als der unmittelbar verursachte Schaden durch den Sturm (Fall des Astes auf die Straße) bereits stattgefunden hat. In diesem Fall wird seitens der Versicherung geklärt, inwieweit das Verhalten des Fahrers Einfluss auf den Schaden nahm und ob der Fahrer richtig oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Wer zahlt bei Überschwemmungsschäden am Auto?

Hier eine Übersicht, wie hoch die Schäden sind, die in einem Jahr aufgrund von Überschwemmungen und Stürmen entstehen:
Wer zahlt bei Wasserschäden am Auto?
Ein Ausnahmefall besteht, wenn die Überschwemmung plötzlich aufgetreten ist und kein anderes Handeln mehr möglich war. In diesem Fällen tritt die Teilkaskoversicherung ein. Bspw. wenn man über eine Brücke fährt, sich bereits in der Mitte befindet und dann überraschend und ohne vorherige Anzeichen die Straße überschwemmt wird.
Daher kann es während der Schadenregulierung gezielt Fragen zum Unfallhergang und zur Wetterlage geben. Ebenso holt die Versicherung oft Informationen zur regionalen Beschaffenheit ein (Wetterberichte der Region, Schadenhäufigkeiten in der Region zum gleichen Zeitpunkt, Parksituation, etc.). Evtl. kann es auch sein, dass die Versicherung ein Mitverschulden des Fahrers erkennt und der Fahrer den Schaden teilweise oder komplett übernehmen muss. Daher ist es wichtig, alles in seiner Macht stehende zu tun um Schäden vom Fahrzeug abzuwenden und vorausschauend zu agieren. Ist dennoch ein Schaden eingetreten, gilt es diesen fristgerecht bei der Versicherung anzuzeigen.
Wer übernimmt die Kosten bei herabfallenden Dachziegeln?
Wichtig bei der Schadensmeldung
Wenn ein Schaden einmal eingetreten ist, ist es wichtig den Schaden umgehend bei der Versicherung zu melden, In der Regel hat die Meldung umgehend – max. binnen einer Woche nach Schadeneintritt – zu erfolgen. Je früher der Schaden gemeldet wird, desto besser. Vor allem wenn der Schaden Einfluß auf die Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit Deines Fahrzeuges hat. Zudem besteht die Gefahr auf Folgeschäden bspw. Überhitzung, da ein Schlauch beschädigt ist, und ein viel größerer Schaden ist die Folge.
Für den Anruf bei der Versicherung benötigst Du folgendes:
- Telefonnummer der Schadenshotline
- Versicherungsnummer oder Kennzeichen
- Auslöser des Schadens (bspw. Sturm)
- Schadenstag (Datum)
- ungefähre Uhrzeit oder Zeitraum des Schadeneintritts
- eingetretene Schäden (sofern beurteilbar)
- Name von Zeugen (sofern vorhanden)
Die Mitarbeiter der Schadenhotline legen den Schaden im System an und vergeben meistens gleich eine Schadennummer, die für den weiteren Kontakt (genauso wie die Versicherungsnummer) wichtig ist. Sie hilft der Schadenabteilung beim nächsten Anruf oder Schreiben den Schaden direkt aufzurufen und Deine Anfrage zuzuordnen. Die Versicherung teilt Dir mit, wie das weitere Vorgehen ist. Es gibt Tarife, die eine Werkstattbindung beinhalten und daher günstiger beim Abschluss waren. Hier kannst Du nur zu einer Werkstatt gehen, die bei Deiner Versicherung als Partner hinterlegt ist ,und nicht jede beliebige Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Die Versicherung kann Dir in diesem Fällen mitteilen, welche Werkstätten hinterlegt und in Deiner Nähe sind.
Ganz wichtig: Kläre bevor irgendwelche Reparaturen vorgenommen werden, ob ein Gutachter der Versicherung das Fahrzeug sehen möchte oder Du einen Gutachter beauftragen sollst. Manchmal, wenn der Schaden sehr gering ist, ist der Gutachter oft teurer wie die Reparatur selbst. Eine Versicherung bezeichnet dies als Bagatellschaden und entscheidet evtl. keinen Gutachter einzuschalten. Wenn ein starker Sturm wütet sind oft mehrere Fahrzeuge in der Region gleichzeitig betroffen. Die Versicherung richtet in diesen Fällen ggfs. eine Sofortregulierungsstelle ein und vergibt Termine, um betroffene Fahrzeug dort vorzustellen. Kläre unbedingt ab, wie Dein Vorgehen ist, bevor die Reparatur beauftragt wird. Im Zweifelsfall – wenn die Reparatur schon abgeschlossen bevor die Versicherer einen Gutachter schicken kann oder Dir die Freigabe zu dessen Beauftragung gibt – würden wichtige Nachweise fehlen, die für eine Regulierung erforderlich sind und der Schaden wird nicht oder nur teilweise übernommen und muss vom Besitzer des Fahrzeugs selbst komplett oder Teile davon bezahlt werden.
Eigene Mithilfe
- vom Fahrzeug
- von der Beschädigung / den Beschädigungen
- von der Situation (sofern nachfolgendes zutreffend)
- umgefallene Bäume, die das Fahrzeug beschädigt haben
- abgebrochene Äste, die auf das Fahrzeug gefallen sind
- Verwüstungen in der nahen Umgebung, um die Gesamtsituation einzuschätzen
- Überschwemmung oder Spuren davon, wenn dieses nicht mehr zu sehen ist
etc.
So kann sich der Schadensachbearbeiter – der beim Schaden nicht dabei war – die Situation besser vorstellen und sich selbst ein Bild machen.
Was ist zu beachten, wenn der Schaden ein Vollkasko- oder Teilkaskoschaden ist?
Fazit
- Welchen Versicherungsschutz hast Du gewählt?
- Wo ist der Schaden eingetreten?
- Wie hast Du Dich in diesem Moment verhalten?
- Was hast Du getan, um den Schaden zu vermeiden oder abzuwenden?
Ist alles geklärt und der Schaden versichert, gibt die Versicherung „grünes Licht“ für die Regulierung und der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles kann wiederhergestellt oder bei einem Totalschaden nach einem anderen Fahrzeug Ausschau gehalten werden.