- Überführungskennzeichen – die Basics
- Was ist ein Überführungskennzeichen?
- Warum brauche ich ein Überführungskennzeichen?
- Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
- Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?
- Kurzzeitkennzeichen wiederverwenden, abgeben oder abmelden?
- Was sind Ausfuhrkennzeichen?
- Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
- Was brauche ich für ein Ausfuhrkennzeichen?
Überführungskennzeichen
– die Basics
- Mit einem Überführungskennzeichen kannst Du ein nicht angemeldetes Auto im Straßenverkehr fahren.
- Überführungskennzeichen ist der Oberbegriff für verschiedene Arten:
Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. - Kurzzeitkennzeichen nutzt Du innerhalb Deutschlands oder der EU, sie sind 5 Tage gültig.
- Mit Ausfuhrkennzeichen kannst Du Autos ins Nicht-EU-Ausland überführen – Gültigkeitsdauer: 15 Tage bis 1 Jahr.
Was ist ein Überführungskennzeichen?
Überführungskennzeichen ist der Oberbegriff für zwei Arten von Sonderkennzeichen: das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen. Beide sind Nummernschilder auf kurze Zeit und nur für das zu überführende Fahrzeug gültig. Mit dem Überführungskennzeichen kannst Du ein noch nicht angemeldetes und noch nicht zugelassenes Auto von einem Ort zum anderen transportieren. Das nennt sich dann Überführungsfahrt.
Warum brauche ich ein Überführungskennzeichen?
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?
Folgende Dokumente brauchst Du, wenn Du ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands oder der EU überführen möchtest.
- Ausweis: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I – Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II – Fahrzeugbrief
- Versicherungsnachweis – eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (früher „Doppelkarte“, heute teilweise auch “Versicherungs-Bestätigung zur Übermittlung”, kurz VBÜ)
- Hauptuntersuchung (HU) – TÜV
- Abgasuntersuchung (AU)
- Gewerbenachweis: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (diese sind nur für gewerbliche Anmeldungen nötig)
Folgendes solltest Du noch bei den einzelnen Dokumenten für die Zulassungsstelle beachten:
Ausweis: Wenn Du den Reisepass statt des Personalausweises nimmst, solltest Du zusätzlich die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts mitbringen. Diese sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Versicherungsnachweis/eVB-Nr.: Die eVB-Nummer dient der Zulassungsstelle als Nachweis für eine vorhandene Kfz-Versicherung. Früher war sie als „Doppelkarte“ bekannt. Heute findest Du sie in einigen Dokumenten auch als “Versicherungs-Bestätigung zur Übermittlung” oder kurz VBÜ.
Kurzzeitkennzeichen wiederverwenden, abgeben oder abmelden?
Was sind Ausfuhrkennzeichen?
Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen, genannt, brauchst Du, wenn Du ein Auto ins Nicht-EU-Ausland überführen möchtest.
Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?
Das Ausfuhrkennzeichen bzw. Zollkennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Tagen bis zu 1 Jahr. Wie lange dieses Kennzeichen gültig ist, siehst Du im roten Feld des Nummernschildes.
Woher bekomme ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Ein Ausfuhrkennzeichen kannst Du nur in der Kfz-Zulassungsstelle Deines Wohnortes beantragen.
Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
Kfz-Steuer
Kosten | |
Gebühren für die Zulassung: |
ca. 30 Euro – 35 Euro
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Kosten für die Prägung des Kennzeichens: |
ca. 14 Euro – 30 Euro
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Tarif der Versicherungspolice |
variiert
|
Die Preisangaben sind ohne Gewähr.
Wie viel Dich das Ausfuhrkennzeichen letztendlich kostet, hängt vor allem von der Gültigkeitsdauer ab. Beim Ausfuhrkennzeichen fällt nämlich noch die Kfz-Steuer an. Auch der Versicherungsbeitrag erhöht sich entsprechend der Dauer des Kennzeichens.
Was brauche ich für ein Ausfuhrkennzeichen?
- Ausweis: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchung (HU) – TÜV
- Abgasuntersuchung (AU)
- Versicherungsnachweis: eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (früher „Doppelkarte“, heute teilweise auch “Versicherungsbestätigung zur Übermittlung”, kurz VBÜ)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- amtliche Kennzeichen – wenn das Kfz noch angemeldet ist.
- Abmeldebescheinigung (grün) – wenn das Kfz stillgelegt wurde.
- Abmeldevermerk (im Fahrzeugschein) – wenn das Kfz abgemeldet ist.
Kfz-Versicherung ist Pflicht für Ausfuhrkennzeichen
Für Ausfuhrkennzeichen gibt es spezielle Kfz-Versicherungen. Meist beinhalten diese aber nur eine Haftpflichtversicherung. Eine Teil- oder Vollkasko kannst Du noch zusätzlich wählen. Viel Erfolg bei der Überführungsfahrt wünscht Dir Joonko!